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Die Behandlung von Abwässern außerhalb des
Kanaleinzugsgebietes findet in Kleinkläranlagen statt. Unterschieden
wird hierbei zwischen veralteten Systemen ohne Abwasserbelüftung (DIN
4261 Teil 1) und den heute geforderten Kleinkläranlagen mit belüfteter
Reinigungsstufe (DIN 4261 Teil 2).
Auf dem Weg vom (Indirekt-)Einleiter zur Abwasserreinigungsanlage finden
Prozesse statt, die das Abwasser verändern. Es kann damit zur Bildung
von Geruchs- und Gefahrstoffen, wie z. B. dem toxischen
Schwefelwasserstoff (H2S), kommen, was nicht nur negative Auswirkungen
auf den Abwasserreinigungsprozess hat, sondern größtenteils Ursache für
Geruchsbelästigungen (riecht wie faulende Eier) ist, Gefahren für
Menschen (H2S ist ein Nervengas, das selbst in geringen Konzentrationen
tödlich wirkt, bei 1000 ppm Tod in wenigen Augenblicken[1]) darstellt
und die Zerstörung der Abwasserbauwerke und -einrichtungen mit sich
bringt. Durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. durch eine
zwischenstufliche Abwasserbehandlung in Entwässerungsanlagen, können
diese Prozesse eingedämmt bzw. beherrscht werden.
Abwässer, die in Wasseraufbereitungsanlagen anfallen, werden immer
häufigerer in diesen Anlagen auch wieder aufbereitet. Hierdurch wird die
Nettoausbeute an Reinwasser gesteigert und die abzuführende Rest-Abwassermenge
vermindert. Als Beispiel wird hierfür die Spülabwasseraufbereitung in
Aufbereitungsanlagen für Trink– und Badewasser angeführt. In Gebieten
mit Wassermangel ist auch die teilweise Rückführung und Wiederverwendung
von Regenerierabwässern wirtschaftlich. Hierfür kommen jedoch nur die
Vorlauf- und Restwaschwassermengen infrage, die einen niedrigeren oder
gleichen Salzgehalt wie das Rohwasser aufweisen.
Organisation der Abwasserentsorgung
Für Deutschland gilt: Die Entsorgungspflicht ist in Bundesgesetzen nicht
geregelt. In §18a des Wasserhaushaltsgesetzes werden die Länder
verpflichtet, Körperschaften des öffentlichen Rechts als
Abwasserbeseitigungspflichtige zu bestimmen. In den Landeswassergesetzen
sind dazu in der Regel die Gemeinden verantwortlich gemacht, in deren
Gebiet das Abwasser anfällt. Kleinere kommunale Gebietskörperschaften (Städte
und Gemeinden) sind häufig zu sog. Abwasserzweckverbänden (siehe
Zweckverband) zusammengefasst.
Für Österreich gilt: Die Errichtung und Erhaltung im Betrieb von
Abwasserentsorgungsanlagen erfolgt durch Einzelpersonen, Betriebe und
Unternehmungen, Wassergenossenschaften, Kommunen sowie Wasserverbände.
Abwasseranfall
Der private Wasserverbrauch und somit der Abwasseranfall ist in
Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Der geringe Wasserstand in
der Kanalisation erhöht die Wartungskosten. Nach Angaben der Deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sank der
durchschnittliche Bedarf pro Tag und Person von 147 Liter (im Jahr 1990)
auf 127 Liter (im Jahr 2004). Diese Werte werden teilweise dramatisch
unterschritten; in z. B. Sachsen lag der Durchschnittsverbrauch im Jahr
2005 bei nur 88 Liter pro Tag und Person.
Der Wasserverbrauch wird in absehbarer Zeit weiterhin zurück gehen, weil
z. B. steigende Energiekosten, sowie zwangsläufig steigende Gebühren
durch den rückläufigen Wasserverbrauch selbst, Kostenverschiebungen und
damit Gebührenerhöhungen mit sich bringen werden. Weiterhin ist die
demografische Entwicklung in Deutschland dahingehend absehbar, dass ein
allgemeiner Rückgang der Abwasser(indirekt-)einleitungen geschieht. Für
Gebiete, wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen belegen offizielle
Demografiegutachten, dass in den nächsten 15 Jahren von einem Rückgang
der Bevölkerungszahlen um bis zu 20 % auszugehen ist.
Der großflächig zurückgehende Wasserverbrauch hat (neben einem positiven
Aspekt des Schutzes der Ressource Trinkwasser) viele negative Einflüsse
auf die Funktion der Entwässerungseinrichtungen, den damit notwendig
werdenden Wartungs- und Abwasserbehandlungsaufwand und somit schließlich
auf die zukünftige Kostenentwicklung.
Eine Begründung dafür lässt sich darin sehen, dass Abwasseranlagen auf
Eckparameter, wie z. B. ganz grundlegend auf dem Wasserverbrauch von 130
– 150 Liter pro Tag dimensioniert und konstruiert werden. Das
Abwassersystem ist zudem in der Regel auf eine konstante Benutzerzahl
ausgelegt. Eine wesentliche Unterschreitung der Eckparameter führt u. a.
zu vermehrten Ablagerungen im Kanal und einer Verlängerung der Fließzeit
zur Abwasserreinigungsanlage mit vielen negativen Folgen, wie z. B. der
Sulfidbildung in Abwasseranlagen. Die Auswirkungen sind z. B. veränderte
Abwasserparameter, erhöhter Aufwand für die Abwasserreinigung,
Geruchsbelästigungen, biogene Korrosion und schließlich ein erhöhter
Sanierungsbedarf in verkürzten Zeitintervallen. Zur Abhilfe wird schon
heute zur Spülung der Abwasserrohre sauberes Trinkwasser verwendet, weil
die anfallende Abwassermenge zur Durchspülung des Kanalisationsnetzes zu
gering ist.
Bei einer anstehenden Generalsanierung des Abwassersystemes wäre eine
Abwassertechnik erforderlich, die bei einer Lebensdauer von 50 bis 100
Jahren dem Bedarf angepasst werden kann.
Kanalisation
Eine Kanalisation ist eine Anlage zur Sammlung und Ableitung von
Abwasser, Regen- und Schmelzwasser durch unterirdische Kanäle.
Zur Kanalisation gehören neben dem Kanalnetz (in Norddeutschland Siel
genannt) auch Sammel-, Pump-, Absperr- und mechanische Reinigungsanlagen.
Das gesammelte Abwasser wird zur Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen)
transportiert oder direkt in Gewässer, in diesem Zusammenhang als
Vorfluter bezeichnet, eingeleitet.
Kanalisation deckt sich teilweise mit dem Begriff Entwässerungsanlage (gem.
DIN EN 752-1:1995 "...ein System von Rohren und Zusatzbauten zur
Ableitung von Schmutzwasser- und/oder Regenwasser zu einer Senkgrube,
Kanalisation oder sonstigen Entsorgungseinrichtung...")
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